In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Diese Beglaubigungen dienen dazu, die Authentizität eines Dokuments (bei der Abschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit einer Unterschrift (bei der Unterschriftsbeglaubigung) zu bestätigen. Als Notare bestätigen wir in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit Ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine spezifische Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Beglaubigung keine inhaltliche Überprüfung der Erklärung stattfindet, es sei denn, dies wird ausdrücklich von Ihnen gefordert.
Falls ein notariell beglaubigtes Dokument international verwendet werden soll, ist eine zusätzliche Bestätigung in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne und initiieren das notwendige Verfahren.
IhrE Ansprechpartner
Notariat Blankeneser Bahnhofstraße
Gemeinsam mit unserem fachkundigen Team bieten wir Ihnen eine umfassende notarielle Beratung und professionelle Betreuung rund um das Thema Beglaubigung. So können Sie sicher sein, dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft und rechtssicher geregelt ist. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite.
