DATENSCHUTZHINWEIS I IMPRESSUM I Telefon 040 86 600 20
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
1. Wer ist verantwortlich, an wen können Sie sich wenden?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind wir, Notarin Dr. Martina Dresel und Notar Dr. Ulrich Schneider mit Amtssitz in Hamburg-Blankenese. Sie können sich für alle Datenschutzanfragen an uns oder an unsere Datenschutzbeauftragte wenden, und zwar wie folgt: Notarin Dr. Martina Dresel und Notar Dr. Ulrich Schneider, Blankeneser Bahnhofstraße 35, 22587 Hamburg, ODER: Frau Sigrid Aukthun, Blankeneser Bahnhofstraße 35, 22587 Hamburg.
Verantwortliche/r
Notarin Dr. Martina Dresel
Notar Dr. Ulrich Schneider
Blankeneser Bahnhofstr. 35
22587 Hamburg
Telefon 040 / 86 60 02-0
Telefax 040 / 86 60 02-11
info@notariat-blankeneser-
bahnhofstrasse.de
Datenschutzbeauftragte/r
Notarin Dr. Martina Dresel
Notar Dr. Ulrich Schneider
z. H. der Datenschutzbeauftragten Sigrid Aukthun
Blankeneser Bahnhofstr. 35
22587 Hamburg
Telefon 040 / 86 60 02-15
Telefax 040 / 86 60 02-11
info@notariat-blankeneser-
bahnhofstrasse.de
2. Welche Daten verarbeiten wir und woher kommen die Daten?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen selbst oder von Ihnen beauftragten Dritten (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Makler, Kreditinstitut) erhalten, wie z. B.
Außerdem verarbeiten wir Daten aus öffentlichen Registern, z. B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregistern.
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?
Als Notare sind wir Träger eines öffentlichen Amtes. Unsere Amtstätigkeiten erfolgen in Wahr-nehmung einer Aufgabe, die im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege und damit im öffentlichen Interesse liegt, und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)).
Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet, um die von Ihnen und ggf. weiteren an einem Geschäft beteiligten Personen begehrte notarielle Tätigkeit entsprechend unseren Amtspflichten durchzuführen, also etwa zur Erstellung von Urkundsentwürfen, zur Beurkundung und dem Vollzug von Urkundsgeschäften oder zur Durchführung von Beratungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt daher immer nur aufgrund der für uns geltenden berufs- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die sich im Wesentlichen aus der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz ergeben. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich für uns zugleich auch die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung der erforderlichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO). Eine Nichtbereitstellung der von uns bei Ihnen angeforderten Daten würde daher dazu führen, dass wir die (weitere) Durchführung des Amtsgeschäfts ablehnen müssten.
4. An wen geben wir Daten weiter?
Als Notare unterliegen wir einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegen-heitspflicht gilt auch für alle unsere Mitarbeiter und sonst von uns Beauftragten.
Wir dürfen Ihre Daten daher nur weitergeben, wenn und soweit wir dazu im Einzelfall verpflichtet sind, z. B. aufgrund von Mitteilungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung, oder an öffentliche Register wie Grundbuchamt, Handels- oder Vereinsregister, Zentrales Testamentsregister, Vorsorgeregister, Gerichte wie Nachlass-, Betreuungs- oder Familiengericht oder Behörden. Im Rahmen der Standes- und Dienstaufsicht sind wir unter Umständen auch zur Erteilung von Auskünften an die Notarkammer oder unsere Dienstaufsichtsbehörde verpflichtet, die wiederum ihrerseits einer amtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Ansonsten werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn wir hierzu aufgrund von Ihnen abgegebener Erklärungen verpflichtet sind oder Sie die Weitergabe beantragt haben.
5. Werden Daten an Drittländer übermittelt?
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nur auf besonderen Antrag von Ihnen oder wenn und soweit ein Urkundsbeteiligter in einem Drittland ansässig ist.
6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 51 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) gelten für die Aufbewahrung von notariellen Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2021 erstellt wurden, folgende Aufbewahrungsfristen:
Die Notare können im Einzelfall, vereinzelter Arten von Rechtsgeschäften oder vereinzelter Arten von Amtsgeschäften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen, wenn sie hieran ein berechtigtes Interesse haben oder ein berechtigtes Interesse der Beteiligten oder des Rechtsverkehrs anzunehmen ist. Die Bestimmung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen; die Frist darf höchstens 30 Jahre betragen.
Nach Ablauf der Speicherfristen werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Papierunterlagen vernichtet, sofern wir nicht nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Geldwäschegesetz oder der Abgabenordnung) sowie berufsrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Kollisionsprüfung zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind.
7. Welche Rechte haben Sie?
Sie haben das Recht:
Die Beschwerde kann unabhängig von der Zuständigkeit bei jeder Aufsichtsbehörde erhoben werden.
Notariat Blankeneser Bahnhofstrasse
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