Kosten

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen Notaren gleich.

Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten.

Eine umfangreiche Studie der Harvard University zur Kostenstruktur bei Grundstückstransaktionen hat gezeigt, dass Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern die Notarkosten im internationalen Vergleich auch niedrig sind.

Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.